Mit der Buchung einer Leistung bei der Hundebetreuung erklären die Kund*innen sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Eine Buchung wird durch die Unterschrift der Kund*innen des Vertrages und einer schriftlichen Vereinbarung des Betreuungszeitraumes gültig.
Auch die mündliche Nebenabrede ist wirksam.
Durch Buchung einer Hundebetreuung verpflichten sich die Kund*innen zur Zahlung der anfallenden Kosten. Die Kosten sind zu 50% per Vorkasse auf folgendes Konto zu überweisen: Marie Luisa Stichler, N26 Bank, DE90 1001 1001 2355 5257 27. Anfahrtskosten, Zusatzkosten und die restlichen 50% sind nach Rückgabe des Hundes zu überweisen.
Wenn der Betrag nicht per Vorkasse überwiesen wurde, behält sich die Hundebetreuung vor, den Hund nicht aufzunehmen. Die Kund*innen sind nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
Bei Stornierung verpflichten sich die Kund*innen die anfallenden Stornierungsgebühren zu zahlen. Die Stornierungsgebühren sind wie folgt:
Stornierung bis 4 Wochen vor Buchungstermin: kostenfrei
Stornierung bis 3 Wochen vor Buchungstermin: 20% der Buchungsgebühr
Stornierung bis 2 Wochen vor Buchungstermin: 50% der Buchungsgebühr
Stornierung bis 1 Woche vor Buchungstermin: 70% der Buchungsgebühr
Stornierung bis 24 Stunden vor Buchungstermin: 90% der Buchungsgebühr
Sollte die Hundebetreuung aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen, die im ermessen der Hundebetreuung liegen, nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten. In dem Fall wird die Buchungsgebühr vollumfänglich erstattet. Die Hundebetreuung wird die Kund*innen unverzüglich informieren.
Die Kund*innen erklären, dass der Hund alle für die Grundimmunisierung notwendigen Schutzimpfungen hat und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Der Impfausweis ist ggf. bei Abgabe des Hundes vorzuzeigen. Erkrankungen, Allergien und Medikamentengabe sind der Hundebetreuung schriftlich mitzuteilen.
Die Hundebetreuung behält sich vor, den Hund während des Betreuungszeitraums in eine tierärztliche Praxis oder Klinik zu bringen, sollte eine tierärztliche Behandlung nötig sein. Das ermessen der Notwenigkeit obliegt der Hundebetreuung. Die Kund*innen erklären sich einverstanden, alle Kosten der notwendigen Behandlungen ihres Hundes zu übernehmen.
Läufige Hündinnen können nicht betreut werden. Die Kund*innen tragen im Falle einer Läufigkeit der Hündin die in 4. beschriebenen Stornierungskosten. Sollte die Hündin während des Aufenthalts läufig werden, zahlen die Kund*innen die ggf. notwendige Fremdunterbringung der Hündin in einer anderen Einrichtung. Bei nicht kastrierten Hündinnen ist ein Notfallkontakt, der die Hündin im Falle einer Läufigkeit betreuen kann, anzugeben.
Bei Nicht-Abholung des Hundes zahlen die Kund*innen für jeden weiteren Tag den veranschlagten Preis. Die Hundebetreuung behält sich vor, den Hund nach 3 Tagen ins örtliche Tierheim zu übergeben. Die dafür entstehenden angemessenen Kosten zahlen die Kund*innen.
Besonderheiten im Verhalten des Hundes sind wahrheitsgemäß schriftlich anzugeben. Besonders über übersteigertes Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Hunden müssen die Kund*innen die Hundebetreuung informieren, da die Hunde mit anderen Hunden und Menschen im Haus leben und ggf. dann besonders Abgesichert werden müssen, damit niemand in Gefahr ist. Sollte der Hund unerwartetes Verhalten zeigen, dass für Mensch oder Tier gefährlich ist, hält sich die Hundebetreuung vor, den Hund mit Maulkorb abzusichern und ggf. in einer anderen Unterkunft unterzubringen. Die dafür entstehenden notwendigen und angemessenen Kosten tragen die Kund*innen.
Die Kund*innen erklären, dass der Hund eine gültige Haftpflichtversicherung hat.
Die Hundebetreuung bietet keine Rund-um-die-Uhr Betreuung. Die Hunde schlafen ggf. mit anderen Hunden in einem Raum und werden auch mal alleine gelassen. Sollte ein Hund nicht alleine bleiben können, das Inventar zerstören oder Nachts durch permanentes Gefiepse oder Gebelle stören, behält sich die Hundebetreuung vor, den Betreuungszeitraum zu verkürzen.
Die Kund*innen erklären sich zur Speicherung und Verarbeitung der Daten von Mensch und Hund einverstanden. Mit einer Weitergabe der Daten für eine notwendige tierärztliche Behandlung erklären sich die Kund*innen einverstanden. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Hundebetreuung darf Bild-, Film- und Tonaufnahmen des Hundes machen und für Werbezwecke auf der Website und auf Social-Media-Kanälen teilen. Die Kund*innen verzichten auf jegliche Vergütung dafür.
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